Haben Sie eine Abmahnung wegen Breaking Bad, einer erfolgreichen US-Serie von Sony Pictures Television, erhalten?

Es ist uns bisher kein Fall bekannt, in dem die US-Serie Breaking Bad durch eine der gängigen Abmahnkanzleien in Deutschland abgemahnt worden ist. Was noch nicht ist, kann aber noch werden!

Breaking Bad ist eine ausgesprochen erfolgreiche US-amerikanische Fernsehserie von Vinc Gilligan. Sie besteht aus 62 Episoden in 5 Staffeln.

Was erwartet einen bei einer Abmahnung wegen Breaking Bad?

In einer solchen urheberrechtlichen Abmahnung geht es im Wesentlichen darum, dass angeblich ein Anschlussinhaber illegal in einer sogenannten Tauschbörse, wie Bittorrent oder PopcornTime, einzelne Folgen oder die ganze Staffel der US-Serie Breaking Bad illegal downgeloaded haben soll. Dies wird mit einer Abmahnung bestraft. Eine solche Abmahnung enthält in der Regel die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Anwaltskosten.

Der Schadensersatz und die Anwaltskosten werden in der Regel mit einem Vergleichsbetrag von mehreren Hundert Euro pro TV-Folge angesetzt.

Was sollte man bei einer Abmahnung wegen Breaking Bad tun?

Sollten Sie tatsächlich eine solche Abmahnung erhalten haben, nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf, sondern wenden Sie sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.

Hier gilt äußerste Vorsicht und kluges Handeln!

Was sollten Sie bei einer Abmahnung wegen Breaking Bad nicht tun?

Auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und nicht reagieren. Solche urheberrechtlichen Abmahnungen wegen Filesharings sind ernst zu nehmen!

Notieren Sie daher die in der Regel kurz gewährte Frist, unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem solchen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Wir haben seit acht Jahren große Erfahrungen, insbesondere mit Filesharing-Abmahnungen. Es kommt immer auf den Einzelfall an, ob man Ihnen helfen kann.

Was können wir bei einer Abmahnung wegen Breaking Bad für Sie tun?

Wir werden im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit ihnen abwägen, ob Sie überhaupt eine Unterlassungserklärung abgeben. Sollten wir dazu tendieren dass es besser ist, dass Sie eine abgeben, dann werden wir diese für Sie modifizieren und entschärfen.

Des Weiteren werden wir mit der Abmahnkanzlei über die vollständige Beseitigung des oben genannten Vergleichsbetrags beziehungsweise eine deutliche Reduzierung verhandeln. Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir wollen Ihnen helfen!

Christian Giese

Rechtsanwalt