Abmahnung Waldorf Frommer

Abmahnung Waldorf Frommer für “Die Frau in Schwarz”- Was ist das?

 

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung aus dem illegalen Down-/Upload aus sog. Internettauschbörsen hinsichtlich dem Titel “Die Frau in Schwarz” ab.

Hierbei versendet sie Abmahnungen, mit denen im Wesentlichen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten verlangt wird.

Verfallen Sie bitte nicht in aufgeregte Eigeninitiative!

  • Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gehaltene Frist sorgfältig.
  • Unterschreiben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Zahlen Sie keine Anwaltskosten oder Schadensersatz ohne vorher fachkundigen Rat eines Spezialisten für Urheberrecht eingeholt zu haben.
  • Verwenden Sie nicht eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und ob dabei sämtliche Fallen einer solchen Unterlassungserklärung auch wirklich gesehen und ausgeräumt wurden.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.
  • Bleiben Sie nicht untätig, sonst droht Ihnen ein einstweiliges, gerichtliches Verfügungsverfahren mit ganz erheblichen Prozesskosten (ca. € 2.000,00).

Wenden Sie sich daher dringend an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und hier einen Spezialisten für Filesharing.

Rechtsanwalt hat schon über 1.500 solcher Fälle erfolgreich für seine Mandanten bearbeitet und hierbei in der Regel Zahlungen an die Kanzlei auf € 0,00 oder ganz erheblich reduzieren können.

Es ist dabei wichtig, dass man nicht selbst aktiv gegenüber der Kanzleien wird, weil diese einen ohnhin nicht ernst nehmen.

Wenn Sie nun nicht die richtige Rechtssprechung und die richtige Argumentation kennen, wird es immer teurer für Sie werden.

Leider ist das wirklich so. Auch wenn Sie der Auffassung sind, Sie wollen sich Anwaltskosten sparen, was man ja gut verstehen kann, ist die Lösung, an die Kanzlei zahlen und unterschreiben der Unterlassungserklärung, genau falsch.

Sie binden sich mit einer unveränderten Unterlassungserklärung 30 Jahre lang und müssen in diesem Zeitraum stets befürchten, dass Sie nochmals abgemahnt werden.

Dann allerdings wird man aufgrund des Anerkenntnisses, dass sich aus der Unterlassungserklärung ergibt, ca. € 5.000,00 von Ihnen einfordern und Sie werden dagegen nicht einmal vorgehen können.