Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner verschickt u.a. unzählige Abmahnungen wegen illegaler Bildverwendung im Auftrag der WENN Ltd. (Abmahnung von Wenn Ltd.). Der Vorwurf einer solchen Abmahnung von Wenn Ltd. durch Denecke Priess & Partner: Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters, wie WENN Ltd., verwendet (Vervielfältigung, § 16 UrhG) und in Ihren Onlineauftritt, wie Homepage, eBay-Account u.a., illegal eingebunden haben (öffentliche Zugänglichmachung, § 19a UrhG), ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (also unlizenziert) zu haben.

Keine Sorge, wir helfen Ihnen!

1. Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

2. Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro: Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3. Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen: Nach erfolgreicher kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel, in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge zu erreichen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung per E-Mail oder rufen Sie uns an. Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte – wer ist das und was verlangen sie?

Die Kanzlei Denecke Priess & Partner ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte verschicken u.a. unzählige Abmahnungen wegen unlizenzierter Bildverwendung.

Darin verlangen sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erteilung einer Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

Die Wenn Ltd.:

  • ist eine der größten Foto- und Nachrichtenagenturen weltweit für aktuelle Unterhaltungsnachrichten, Neuigkeiten und Fotos von „Stars und Sternchen“ (für Bild, Gala, Yahoo, RTL usw.)
  • wurde 1989 in London gegründet
  • ist ein global tätiges Unternehmen

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Aus dem eben Gesagten lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Abmahnung von WENN Ltd. durch Denecke Priess & Partner deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, sodass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat.

Schicken Sie uns also nun einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: Die E-Mail-Adresse finden Sie neben diesem Rechtstipp oder rufen Sie uns unter der ebenfalls dort genannten Telefonnummer an.

Christian Giese

Rechtsanwalt