Jahrelange Erfahrung | tausende Abmahnungen | kostenlose Ersteinschätzung

Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit der Kanzlei Waldorf Frommer und kennen diese sehr gut. Wir haben unseren Kanzleisitz genauso wie Waldorf Frommer in München und haben mit diesen tagtäglich zu tun.

Haben Sie eine Abmahnung von der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen der Verletzung der Urheberrechte des Unternehmens „Look – die Bildagentur der Fotografen GmbH“ wegen der Vervielfältigung oder unzulässiger Verwendung eines Lichtbildes oder Lichtbildwerks erhalten?

Dann profitieren Sie jetzt von unserer kostenlosen Ersteinschätzung!

Wer ist Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken u.a. unzählige Abmahnungen von Look wegen unlizenzierter Bildverwendung.

Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials zu erteilen.

Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

Was habe ich bei einer Abmahnung von Look falsch gemacht?

Bilderklau geht schnell. Copy & Paste und fertig ist der eigene Onlineauftritt.

Viele Internetuser haben tolle Ideen, die sie im Netz verwirklichen wollen. Mal geschäftlich, mal privat. Sie informieren sich im Netz bei ähnlichen Onlineauftritten und dann ist die Versuchung und die Gefahr groß, sich nicht nur von einem anderen Onlineauftritt beeindrucken oder inspirieren zu lassen, sondern zuzugreifen.

Handelt es sich dann um einen Mitbewerber, der wie Sie im geschäftlichen Sinn ein ähnliches Produkt oder eine Dienstleistung oder Sonstiges auf seiner Homepage anbietet, dann haben Sie nicht nur gegen geltendes Urheberrecht, sondern auch gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Ein solcher Verstoß wird in der Regel mit einer für Sie sehr teuren Abmahnung von Look geahndet.

Was soll ich jetzt machen?

Ich empfehle Ihnen, keinen Kontakt mit der Sie abmahnenden Kanzlei oder dem abmahnenden Wettbewerber aufzunehmen, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht und Wettbewerbsrecht wie uns gesprochen haben.

Unterschreiben Sie nichts. Zahlen Sie nichts. Lassen Sie sich zunächst beraten.

Wir werden gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie abgeben. Dies ist nicht in jedem Fall erforderlich.

Sodann werden wir für Sie in die Verhandlungen eintreten und versuchen, dass Sie so wenig wie möglich an Waldorf Frommer zu zahlen haben.

Lassen Sie sich also gerne von uns helfen! Unsere Telefonnummer zur kostenlosen Ersteinschätzung finden Sie neben dem Rechtstipp im Autorenprofil. Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.

Christian Giese

Rechtsanwalt