Jahrelange Erfahrung | tausende Abmahnungen | kostenlose Ersteinschätzung

Abmahnung von DigiRights Administration GmbH durch Daniel Sebastian erhalten? Keine Sorge! Wir helfen Ihnen. Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit der Kanzlei Daniel Sebastian. Wir können Ihnen gut helfen und besprechen Ihren Fall mit Ihnen gerne im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung. Seit vielen Jahren helfen wir bundesweit Mandanten, die die verschiedensten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben.

Wir sind dabei insbesondere spezialisiert auf Filesharing, also genau auf Fälle wie Ihren.

Daniel Sebastian? Wer ist das?

Die Kanzlei Daniel Sebastian ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Daniel Sebastian Rechtsanwälte verschicken unzählige Abmahnungen. Darin verlangen Sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von 2800,00 Euro. Sie haben sich darauf spezialisiert, massenweise Abmahnungen wegen des sog. Filesharings, also des illegalen Tauschangebots von vor allem Musikwerken, Serien und Filmwerken der nationalen und internationalen Schwergewichte der Musikszene und Filmindustrie, zu verschicken. Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Die Kanzlei hat ihren Sitz in Berlin. Machen Sie keine Experimente. Werden Sie unbedingt tätig und suchen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Was Sie nun auf keinen Fall bei einer Abmahnung von DigiRights Administration GmbH tun sollten

  • Nicht reagieren
  • Blind unterschreiben
  • Blind zahlen, auch Teilbeträge ins Blaue hinein sind ein Fehler
  • Kontaktaufnahme mit dem Abmahner (gefährlich, weil Vollprofis)
  • Blind Tipps aus dem Internet folgen

Was Sie bei einer solchen Abmahnung von DigiRights Administration GmbH tun sollten

  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel sehr kurze Frist!
  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Denken Sie darüber nach, was sich zum Zeitpunkt des Downloads bei Ihnen zugetragen hat und wer alles Zugriff auf Ihr WLAN hat. Dies könnte für Sie später noch sehr wichtig werden!
  • Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht!

Kontaktieren Sie uns

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung unter nebenstehender Telefonnummer besprechen wir mit Ihnen ausführlich die Erfolgsaussichten Ihrer Abmahnung.

Wir gehen dabei auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH ein, wonach man zusammengefasst gute Erfolgsaussichten hat, wenn es eine Alternative zum Anschlussinhaber als Täter oder Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung gibt. Es müssen dann noch einige weitere Umstände mit Ihnen besprochen werden, damit wir Ihnen unsere Empfehlung aussprechen können.

Was tun wir bei einer Abmahnung von DigiRights Administration GmbH durch Daniel Sebastian für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung von DigiRights Administration GmbH werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes, sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, und auch keine vorgefertigten Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen, verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Daniel Sebastian. Sollte sich herausstellen, dass definitiv nicht Sie den Upload vorgenommen haben, sondern ein Dritter, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Wenn Sie nicht aktiv werden, kommt es aller Voraussicht nach zu einem gerichtlichen Mahnverfahren – was ist das?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels eines mitgelieferten Formulars Widerspruch einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun ist die Abmahnkanzlei an der Reihe, ihren vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Haften Eltern für ihre Kinder bei einer Daniel Sebastian Abmahnung?

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden.

Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und diese mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads/Uploads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften. Dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbotes gegeben hatte.

Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat, dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft auch ihn eine Haftung.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail an nebenstehende Adresse.

Christian Giese

Rechtsanwalt