Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH

 

Die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwälte mahnt im Auftrag von DFB Wirtschaftsdienste GmbH Markenrechtsverletzungen durch den Verkauf von gefälschten oder verfälschten Deutschland-Trikots, die zuvor billig vorzugsweise in Asien erworben wurden und nun gewinnbringend zur EM in Frankreich auf eBay oder Amazon verkauft werden sollen, sündhaft teuer ab.

Wir wollen Ihnen helfen und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

I.Was ist eine Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH

Die DFB Wirtschaftsdienste GmbH verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an Deutschland-Trikots durch die Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwälte zahlreiche Abmahnungen, die sie sich in Europa markenrechtlich schützen lassen hat.

Die Anwälte von Beiten Burkhardt Rechtsanwälte l verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der DFB Wirtschaftsdienste GmbH. Hierbei berechnen sie die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 50.000 aufwärts und betragen demnach mindestens € 1.822,96 brutto.

 

1. Unterlassungsansprüche

In einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung verlangt der Markeninhaber durch seine Anwälte u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Unterschreiben Sie nicht blind die Ihnen mitgelieferte Unterlassungserklärung der Abmahner.

Solche sind in der Regel viel zu weit gefasst und bedeuten dann ein nicht wieder gutzumachendes Schuldanerkenntnis für den Rest Ihres Lebens.

Lassen Sie allerdings auch und unbedingt die Finger von sogenannten Vorlagen für modifizierte Unterlassungserklärungen oder sonstigen Tipps von Verbraucherzentralen oder Foren aus dem Internet. Bereits bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie sich dringend Rat eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht einholen. Die Folgen der vorliegenden, abgeforderten können verheerend sein!

Die vorliegende Unterlassungserklärung ist in der Regel viel zu weit gefasst. Wenn Sie allerdings selbst eine Unterlassungserklärung abgeben wollen, könnte es sein, dass Sie diese nicht weit genug fassen, beispielsweise weil Sie eine nicht ausreichende Strafbewehrung wählen. Dann droht Ihnen unmittelbar ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht!

 

2. Auskunftsanspruch

Der Markeninhaber verlangt über seine Anwälte umfangreiche Auskunft über Herkunft, Vertriebswege sowie Preise und Einnahmen, die mit einem Plagiat unter Verwendung des Originalkennzeichens erzielt wurden. Ferner wird mit einer solchen Auskunft auch verlangt, Namen sowie Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhalten oder bestellten Waren sowie über die Preise die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden, bekannt zu geben.

3. Schadensersatzansprüche

Die oben erteilte Auskunft dient zur Vorbereitung von umfangreichen Schadensersatzansprüchen. Dabei lässt sich bei der Verwendung einer geschützten Marke durch einen nicht lizenzierten Verwender nicht wirklich der tatsächliche Schaden bestimmen, der dem Markeninhaber durch diese Verwendung entstanden sein soll.

Es gibt daher 3 Wege, wie man im Markenrecht einen solchen Schadenersatzanspruch auf der Grundlage der erteilten Auskunft berechnen kann:

  1. Es kann entweder der Gewinn geltend gemacht werden, der dem Markeninhaber entgangen ist (in der Praxis ausgesprochen unüblich, weil schon gar nicht bemessbar).
  2. Es kann der durch den Verwender erzielte Gewinn herausverlangt werden (Gewinnabschöpfung, kommt in der Praxis häufig vor).
  3. Es kann eine angemessene Lizenzgebühr verlangt werden (Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie).

 

Was unter einer angemessenen Lizenzgebühr zu verstehen ist, ist gerade in markenrechtlicher Hinsicht sehr vielseitig. Hier könnte sich die Lizenzgebühr am einfachen Wert oder Verkaufspreis des Produktes orientieren. Als Grundlage für Lizenzgebühr können aber auch so genannte Händler Lizenzen die Grundlage bilden. Dies hängt ganz vom Einzelfall ab. Hier kann es zu großen Differenzen kommen, sodass sich hier schon die Einschaltung eines Experten für Markenrecht dringend empfiehlt.

4. Erstattung der Anwaltskosten der  Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH

Gerade die erstattungsfähigen Anwaltskosten schwanken gravierend und sind in aller Regel verhandelbar. Diese Kosten berechnen sich auf der Grundlage eines sogenannten Streitwertes. Der Streitwert ist ein sogenannter Tabellenwert der gesetzlichen Gebühren, auf dessen Grundlage sich die Höhe der Gebühren berechnen.

Setzt man beispielsweise einen Streitwert von € 50.000 für einen Fall an, so beläuft sich eine 1,3 Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 1.511,90 netto.
Setzt man nun für die gleiche Angelegenheit lediglich einen Streitwert von € 10.000 an, so beläuft sich eine Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 725,40 netto.

Es gilt also bereits an dieser Stelle einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht einzuschalten, der den Streitwert jeder einzelnen Angelegenheit bestens einschätzten und demzufolge erfolgreich für Sie nach unten verhandeln kann.

Die Höhe des Streitwertes richtet sich im Markenrecht grob nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden. Das wirtschaftliche Interesse wird wiederum durch den wirtschaftlichen Wert der Marke und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzungshandlung (sog. Angriffsfaktor) bestimmt.

Sie sehen, das sind alles unbestimmte Rechtsbegriffe, die viel Spielraum für Auslegung und Bewertung des Wertes einer Marke einräumen und so durchaus Möglichkeiten eröffnen, über den Streitwert des Falles zu verhandeln.

5. Anspruch auf Vernichtung

Der Markeninhaber hat selbstverständlich zu guter Letzt einen Anspruch auf Vernichtung aller Plagiate gemäß §18 MarkenG, damit sichergestellt werden kann, dass keine widerrechtlichen gekennzeichneten Waren, Materialien (z.B Verpackungen) und Geräte weiterhin verkauft werden.

II. Was sollten Sie nicht tun bei einer Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH?

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass Beiten Burkhardt Rechtsanwälte Sie irgendwann mit Ihrer Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH in Ruhe lassen.

III.Was sollten Sie tun?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von DFB Wirtschaftsdienste GmbH angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

IV. Was wir für Sie bei einer Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH tun!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH , werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Beiten Burkhardt Rechtsanwälte vertreten.

 

Wenn Sie noch keine Abmahnung von DFB Wirtschaftsdienste GmbH erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen, eine teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits viel Geld sparen!

 

Rufen Sie uns daher schnell an, damit wir Ihnen noch rechtzeitig helfen können oder kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung.

 

Christian Giese

Rechtsanwalt