Abmahnung StockFood durch Waldorf Frommer

Haben Sie eine Abmahnung StockFood erhalten?

Unterschreiben Sie nichts und geben Sie keine unvorsichtige Auskunft.

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München.

Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an. Tel. 089/ 53 51 35.

Wir helfen Ihnen gerne!

Der Vorwurf:

Unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial unserer Mandantschaft“.

Anlass der Beauftragung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte bei einer Abmahnung StockFood ist die vermeintlich illegale Veröffentlichung von einem oder mehreren Fotos der StockFood GmbH auf Ihrer Homepage oder einem sonstigen Onlineauftritt.

Wir wollen nicht, dass sie Hunderte bzw. Tausende Euro an Waldorf Frommer Rechtsanwälte zahlen müssen.

Wir wollen Ihnen gleich von Anfang an helfen, dies zu vermeiden.

Unser Ziel ist dabei, dass Sie unter Umständen gar nichts oder nur einen deutlich reduzierten Betrag zahlen müssen.

Was wird mit einer Abmahnung StockFood verlangt?

Mit einer Abmahnung StockFood verlangen Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erteilung einer umfassenden Auskunft, woher Sie die Bilder bezogen haben, wie lange sie die Bilder In ihrem Onlineauftritt eingebunden haben, wieviel Sie an Erlös durch die illegale Verwendung erlangt haben. In welchem Umfang Sie die Bilder noch an anderer Stelle eingefügt hatten. Schließlich wird die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt. Die obige Auskunft dient zur Vorbereitung von sündhaft teuren Schadenersatzansprüchen.

Achtung:

Überlegen Sie gut und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer auf. Gerade beim Thema Auskunft ist es unverzichtbar, dass Sie sich vorher fachkundigen Rat eines Spezialisten für Bildrechte einholen!

Unter bestimmten Umständen sind Sie gar nicht verpflichtet, Auskunft zu erteilen, wenn Sie beispielsweise das Bild über ein Verlag oder einen sonstigen Bildrechteverwerter legal erworben haben, aber dieser Dritte beispielsweise keine Lizenz erworben hatte, Sie dies nicht wussten und bestimmte Pflichten gegenüber dem Urheber beachten haben.

Auch hier ist guter Rat nicht teuer, aber wichtig.

Notieren sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte First.

Rufen Sie uns zeitnah an, damit wir mit Ihnen die weiteren Schritte von Anfang an fachlich begleiten können, insbesondere die Erteilung der Auskunft.

Was wir für Sie tun?

Wir haben wie Waldorf Frommer unsere Kanzleien Sitz in München und jeden Tag mit dieser Kanzlei zu tun. Wir kennen die Rechtssprechung Münchner Gerichte bestens und können Sie daher auch bestens beraten.

Wir werden gegebenenfalls die Unterlassungserklärung für Sie modifizieren und entschärfen. Wir beraten Sie fachlich, was Sie bei der Erteilung der Auskunft zu beachten haben.

Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Rechtekette bis zum ursprünglichen Urheber.

Im Rahmen einer Kostenlosen Ersteinschätzung klären wir mit Ihnen ab, ob es überhaupt Sinn macht, sich gegen diese Abmahnung StockFood zu wehren. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass Sie natürlich Chancen haben, sich zu wehren, was durchaus, überwiegend der Fall ist, dann werden wir die Verhandlungen mit Waldorf Frommer (für Sie zu einem fairen und vernünftigen Pauschalpreis) aufnehmen.

Ziel ist dabei, dass Sie möglichst wenig zu zahlen haben.

Schicken Sie uns daher eine Email: oder rufen Sie uns an.

Christian Giese

Rechtsanwalt