Abmahnung redtube

Abmahnung redtube durch U+C, Daniel Sebastian

 

Die spannende Entwicklung der Abmahnwelle der U+C Rechtsanwälte im Auftrag der
Archive. AG für vermeintlich illegales Streamen auf dem Pornokanal „redtube.com“ begann zunächst damit, dass das Landgericht Köln im Antrag auf Auskunftserteilung an Rechtsanwalt Daniel Sebastian stattgegeben hatte und so zunächst die Telekom verpflichtet wurde, Auskunft zu erteilen.

 

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat sich sodann durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte helfen lassen, da die schon seit Jahren auf dem Gebiet des Filesharings für illegal downgeloadete und upgeloadete Pornofilme die Schutzrechte ihrer Mandantschaft vertreten und daher Abmahnungen verschicken.

Dieser Beschluss des LG Köln ist für sich alleine schon die ganzen Fachartikel wert. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass ganz viel schiefgelaufen ist, was nicht hätte schieflaufen dürfen und daher eine Beschwerde gegen den Beschluss des LG Köln durchaus erfolgsversprechend ist.

Sie ist aber gar nicht nötig, weil nach überwiegender Auffassung der Rechtsexperten für Urheberrecht der Fall des Streamens auf dem Pornoportal „redtube.com“ mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht illegal, sondern rechtmäßig ist.

Das Streamen unterscheidet sich deutlich vom Filesharing.

Hierzu können Sie gerne meinen bereits veröffentlichten Fachartikel lesen.

Im Internet ging die Geschichte dann weiter, mit der Vermutung, seine Person einer eidesstattlichen Erklärung abgegeben habe, wonach Sie mit der Software GLAD II vertraut sei und mit dieser IP-Adresse von den Nutzern besorgt habe.

Ein Gutachten liegt hierzu noch nicht vor.

Es gibt wiederum Gerüchte, wonach es eine solche Software gar nicht gibt.

Schließlich hat die Geschichte ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht, indem Oberstaatsanwalt Bremer der Staatsanwaltschaft Köln eine Pressemitteilung veröffentlicht hatte, worin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Anwaltskanzlei U + C Rechtsanwälte einleiten wollte.

Hiergegen hat sich Rechtsanwalt Thomas Urmann nicht nur gewehrt, sondern auch angekündigt, dass er seinerseits rechtliche Schritte gegen den Oberstaatsanwalt Bremer der Staatsanwaltsschaft Köln einleiten werde, wenn dieser diese Behauptung nicht zurück nehmen werde.

Unabhängig davon ist die Geschichte nicht nur spannend und dubios genug für eine Vielzahl von Spekulationen.

Unternehmen Sie aber dennoch nichts alleine, zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nicht, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Wir helfen Ihnen gerne. Es lohnt sich.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer