Abmahnung Random House

Abmahnung Random House durch Waldorf Frommer für Harry Potter – Was ist das?

 

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit verstärkt Urheberrechtsverstöße aus den Jahren 2009 und 2010, wie z. B. den vermeintlich illegalen Down-/Upload von Hörbüchern der Random House GmbH Verlagsgruppe für deren Harry Potter Werke wie “Harry Potter und die Kammer des Schreckens” und “Harry Potter und der Orden des Phönix” ab. Dies hängt schon damit zusammen, dass die Verjährung der vermeintlichen Ansprüche droht. Filesharing-Urheberrechtsverstöße aus dem Jahre 2009 verjähren am 31.12.2012.

In der Regel wird man Ihnen vorwerfen, dass Sie den illegalen Download in einer sog. Internettauschbörse vorgenommen haben und dabei die Rechte der oben genannten Rechteinhaber verletzt haben. Man wird von Ihnen in der Regel Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten in horrender Höhe und die Unterzeichnung einer Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung fordern.

Dabei bewegen sich gerade bei der Abmahnung von Hörbüchern die Abmahnkosten bei mehr als € 1.000,00.

Es ist daher ganz besonders wichtig, dass Sie sich richtig verhalten.

Leitfaden für das richtige Verhalten im Falle einer Abmahnung:

Wir schlagen Ihnen folgende Reihenfolge vor:

  1. Notieren Sie die sehr kurze Frist sorgfältig.
  2. Unterzeichnen Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht an die Kanzlei Waldorf Frommer.
  3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer auf.
  4. Verwenden Sie nicht eine sog. pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet.
  5. Suchen Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Handeln Sie auf jeden Fall und bleiben Sie nicht untätig, ansonsten droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Die sog. Filesharing-Fälle stellen ein Spezialgebiet im Rahmen des Urheberrechts dar. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie nicht irgendeinen Anwalt aufsuchen, sondern sich mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht in Verbindung setzen.

Man kann Ihnen hier sehr gut helfen.