Abmahnung Preu Bohlig und Partner für Marc Jacobs? Wir wissen was zu tun ist!

Das Unternehmen Marc Jacobs verschickt durch die Anwaltskanzlei Preu Bohlig und Partner zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung auf eBay oder Amazon, die sich Marc Jacobs in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

I. Warum wir helfen können.

Wir haben Erfahrung aus Tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München. Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen diese bestens!

Wir helfen Ihnen gerne: Kostenlose Ersteinschätzung unter 089-53 51 35

 

Wichtig:

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!

 

Tipp:

Wenn Sie noch keine Abmahnung Preu Bohlig und Partner für Marc Jacobs erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie eBay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.

Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie keine Experimente im Internet. Das kann teuer werden!

 

Achtung:

Der Unterlassungsanspruch ist der gefährlichste für Sie. Sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben wollen, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Einstweilige Verfügung bei Gericht einreichen. Das fatale daran ist, dass über eine solche Einstweilige Verfügung oftmals ohne mündliche Verhandlung zu Gunsten des Antragstellers entschieden wird!

Dann fallen mal eben gut und gerne € 5.000,00 an Prozesskosten für Sie an!

Sie sollen sich gegenüber Marc Jacobs verpflichten, es zu unterlassen:

a) Artikel, die mit dem Zeichen „Marc Jacobs“ gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,
b) Artikel im Design von Marc Jacobs etc. oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch das Logo von Marc Jacobs ausgestaltet sind, sofern diese Produkte nicht von der Firma Marc Jacobs oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.
Es gilt also immer sorgfältig zu überlegen, ob man eine Unterlassungserklärung und in welcher Form man eine solche abgibt.

 

II. Was wir für Sie tun!

Nach kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung Preu Bohlig und Partner für Marc Jacobs, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Wir werden zudem eine Auskunft mit Ihnen abstimmen, die wir dann für Sie abgeben.

Schließlich werden wir jeden einzelnen Zahlbetrag an die Gegenseite intensiv und hartnäckig für Sie verhandeln. Da gibt es viele “ Schrauben“ an denen wir drehen, um diese Beträge deutlich zu reduzieren!

 

IV. Was sollten Sie bei einer Abmahnung Preu Bohlig und Partner für Marc Jacobs nicht tun?

  • Bleiben Sie nicht untätig!
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf!
  • Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter!

Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden sie nicht erfahren ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Markenrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden.

 

V. Was sollten Sie bei einer Abmahnung Preu Bohlig und Partner für Marc Jacobs tun?

  • Werden Sie unbedingt aktiv und holen Sie sich den Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht.
  • Notieren sorgfältig in der Regel kurz gewählte Frist.
  • Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.
  • Suchen Sie zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht und lassen Sie sich in all den offenen Fragen beraten. Sie können dadurch viel Geld sparen!

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: E-Mail-Adresse neben diesem Rechtstipp oder rufen Sie uns unter der ebenfalls dort genannten Telefonnummer an.

 

Christian Giese

Rechtsanwalt