Abmahnung Plainpicture erhalten?

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München.

Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an. Tel. 089/ 53 51 35.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende bzw. Hunderte Euro zahlen müssen, sondern allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag oder im Idealfall sogar gar nichts und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

1.Was ist eine Abmahnung Plainpicture?

Der Vorwurf: Illegale Bildverwendung (Vervielfältigung §16 UrhG) und illegale öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) zum Nachteil eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters.

In der Regel verlangen Waldorf Frommer in einer solchen Abmahnung die Löschung des illegal verwendeten Bildmaterials, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft, insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterials.

Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadenersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

Aber Achtung!

Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat im Rahmen einer Ersteinschätzung. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

2.Was sollten Sie bei einer Abmahnung Plainpicture durch Waldorf Frommer nicht tun?

Bleiben Sie nicht untätig!

Nehmen Sie keinen Kontakt mit den Abmahner auf. Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden sie nicht erfahren, ob es sich um einen fachkundigen Juristen für Urheberrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden. Unterscheiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

Erteilen Sie nicht blind und vor allem ungeprüft Auskunft über Dauer und Herkunft des verwendeten Bildmaterials!

3.Was sollten Sie tun?

Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.

Notieren sorgfältig in der Regel kurz gewählte Frist.

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.

4.Was wir für Sie im Falle einer Abmahnung Plainpicture durch Waldorf Frommer tun!

Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Falle tun kann. Diese Einschätzung nehmen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung vor.

Tipp: Gerade bei der angeforderten Auskunft durch den Abmahner gilt es, höchste Vorsicht walten zu lassen! Die Auskunft muss zeitnah erteilt werden, da ansonsten ein sündhaft teures gerichtliches einstweiliges Verfügungsverfahren mit enormen Prozesskosten droht!

Erteilen Sie aber nicht einfach und vor allem ungeprüft dem Abmahner Auskunft über die Herkunft und Dauer der Einbindung des abgemahnten Bildmaterials. Suchen hier zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht und lassen Sie sich in all den offenen Fragen beraten. Sie können dadurch viel Geld sparen!

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail: beratung@anwalt-abmahnung-münchen.de oder rufen Sie uns an 089/53 51 35

Christian Giese

Rechtsanwalt