Abmahnung One More Round

Abmahnung One More Round durch FAREDS für Track by Track Records UG – Was ist das?

Gerade in jüngster Zeit überflutet Deutschland wieder eine Abmahnwelle der gängigen Kanzleien für den vermeintlich illegalen Down-/Upload von Musik- und Filmwerken in sog. Internettauschbörsen.

So auch hier die Kanzlei FAREDS wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads des Musikwerkes „Michael Mind Project – One More Round“ aus dem Chartcontainer „Kontor Summer Jam 2013“.

 

Die Kanzlei FAREDS verlangt in seinen Abmahnungen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

Dabei kommt ein Betrag von € 450,00 zu Stande.

Dies ist genau der Anstoß dafür gewesen, dass die Bundesregierung am 28.06.2013 einen Beschluss erlassen hat, wonach die Abmahnkosten drastisch gedeckelt werden sollen.

Dieses Gesetz ist bisher noch nicht rechtskräftig, weil es erst der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Sollten dann die Abmahnkosten gedeckelt werden, so würde das einen erheblichen Verlust der Musik- und Filmindustrie bedeuten. Ich gehe daher davon aus, dass eine solche Deckelung nicht die Zustimmung im Bundesrat finden wird.

Unabhängig davon hat aber das Amtsgericht Hamburg nunmehr in einer neuesten Entscheidung mit Beschluss vom 24.07.2013, (Az.: 31a C 109/13) den Denkansatz der Regierung angewendet und den Streitwert für solche Filesharing-Angelegenheiten auf € 1.000,00 gedeckelt.

Dadurch halten sich die Anwaltskosten zur Verfolgung einer solchen urheberrechtlichen Angelegenheit in Grenzen und betragen ca. € 150,00.

Ob andere Gerichte dieser Linie folgen, wird sich zeigen.

Für Ihre Verteidigung gegen die jetzige Abmahnwelle, sind diese Grundsätze allerdings ausgesprochen günstig.

Lassen Sie sich unbedingt bei Erhalt einer solchen Abmahnung helfen. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand. Die Abmahnungen sehen ausgesprochen bedrohlich und rechtssicher aus.

Dies sind sie allerdings nicht.

In ganz vielen Punkten lassen sich solche Abmahnungen wirksam angreifen.

Vor allem unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie nichts, bevor Sie sich nicht fachkundigen
Rat eines für Urheberrecht spezialisierten Anwalts eingeholt haben.

Laden Sie keine pseudo-modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie werden nicht beurteilen können, ob eine solche Unterlassungserklärung auch wirksam modifiziert wurde.

Zudem muss eine modifizierte Unterlassungserklärung auch von der Kanzlei akzeptiert werden, damit die Gefahr der Unterlassungsansprüche beseitigt ist.

Dennoch bleiben Sie nicht untätig, sonst droht Ihnen ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren mit Prozesskosten von ca. € 2.000,00 auf jeder Seite.
Wir haben jeden Tag mit der Kanzlei FAREDS zu tun und wissen, wie wir Ihnen helfen können.

Rufen Sie uns also an oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer