Die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte verschickt derzeit verstärkt im Namen der Astragon Software GmbH Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen urheberrechtlichen Verstoß am Werk „Farming Simuluator 2013“. Darin fordert die Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte einen Vergleichsbetrag für die Zahlung von Anwaltskosten und pauschalisierten Schadensersatz in Höhe von € 850,00 je Simulator, dessen Software illegal herunter geladen und upgeloadet wurde.

 

Der Betrag von € 850,00 resultiert noch aus der „alten Zeit“. In „neueren Zeiten“ hat zwischenzeitlich der Gesetzgeber im Bundestag ein Gesetz am 28.06.2013 verabschiedet, wonach die Anwaltskosten der Kanzleien in diesen Abmahnfällen deutlich reduziert bzw. Auf ca.
€ 150,00 gedeckelt werden sollen.

Umso mehr mahnen nunmehr sämtliche Kanzleien zu den alten Tarifen ab.

Wir raten Ihnen dringend ruhig zu bleiben und sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht einzuholen.

Man kann in all diesen Angelegenheiten durchaus helfen.

Es lässt sich der Schaden in der Regel deutlich reduzieren. In vielen Fällen ist es auch möglich, die Forderung gänzlich zu beseitigen.

Dies hängt damit zusammen, wie man mit dem einzelnen Internetuser zusammen arbeitet. Wir kennen die Argumentation und die Rechtsprechung, wie wir gegen die Kanzlei NIMROD gewinnen können. Hierzu ist lediglich Ihre intensive Mitarbeit mit uns notwendig.

Wir würden uns freuen, eines Tages mal mit Ihnen zusammen zu arbeiten, wenn es Sie erwischt hat.

Wir können sehr gut helfen.

Allerdings ist Voraussetzung für unsere Hilfe, dass Sie sich an die nachfolgenden Regeln unbedingt halten:

1. Notieren Sie die besonders kurze Frist.
2. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und verlieren Sie nicht die Nerven.
3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.
4. Laden Sie keine pseudo-modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Woher wollen Sie wissen, ob diese richtig modifiziert wurde?
5. Holen Sie sich den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht ein und lassen Sie sich intensiv beraten.

Bleiben Sie nicht untätig. Sie müssen etwas tun!

Andernfalls droht Ihnen ein einstweiliges gerichtliches Verfügngsverfahren mit Prozesskosten von mehr als
€ 2.000,00.

Wir haben jeden Tag mit der Kanzlei NIMROD zu tun und wissen daher ganz genau, wie wir Ihnen helfen können.

Das sogenannte Filesharing ist ein wirklich sehr spezielles Thema, bei dem wir Ihnen nicht raten können einen Allgemeinanwalt einzuschalten.

Es sollte jemand sein, der sich auf dem Rechtsgebiet auch tatsächlich auskennt.

Wir tun dies und wollen Ihnen gerne helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Rechtsanwalt