Abmahnung M.I.C.M.

Abmahnung M.I.C.M. durch Negele, Zimmel, Greuter, Beller für “Passion” – Was ist das?

 

Derzeit mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting Ltd. wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung aus dem illegalen Down-/Upload aus sog. Internettauschbörsen hinsichtlich dem Erotikfilm „Passion“ ab.

Hierbei versendet sie Abmahnungen, mit denen im Wesentlichen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten verlangt wird.

 

Was soll ich tun, wenn ich eine solche Abmahnung erhalten habe?

 

Im Falle einer solchen Abmahnung bleiben Sie in jedem Falle erst einmal ruhig.

Notieren Sie sich die sehr kurze Frist und nehmen Sie auf keinen Fall Kontakt mit der Kanzlei auf.

Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nichts, bevor Sie nicht vorher den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht eingeholt haben.

In ganz vielen Fällen sind die Abmahnungen nicht unbedingt vorbehaltlos hinzunehmen.

Wenn Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei aufgenommen haben und sich an uns wenden, können wir Ihnen sehr gut helfen, weil wir die topaktuelle Rechtsprechung des OLG Köln und des BGH kennen.

Wir können Ihnen nicht empfehlen, in einer solchen Angelegenheit einen allgemeinen Anwalt zu beauftragen, da man eben diese Spezialkenntnisse, wie die Rechtsprechung und die dementsprechende Argumentation kennen muss.

Rechtsanwalt ist seit Jahren Spezialist auf dem Gebiet des Filesharings, also dem illegalen Down-/Uploads von Musik- oder Filmwerken, in sog. Internettauschbörsen.

Je nach Einzelfall können wir die Forderung ganz beseitigen oder zumindest den Schaden ganz erheblich reduzieren.

Lassen Sie sich auf jeden Fall von einem fachkundigen Anwalt des Urheberrechts helfen, weil Sie ansonsten in den nächsten 30 Jahren von Rechtsfolgen einer solch strafbewehrten Unterlassungserklärung, wie Sie Ihnen vorliegt, mit mehreren tausend Euro bei nochmaliger Ermittlung Ihrer IP-Adresse „bedroht“ werden.

Also, lassen Sie sich helfen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir können Ihnen helfen. Es lohnt sich.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer