Abmahnung geschützter Lichtbilder

Abmahnung geschützter Lichtbilder auf Ihrer Homepage – Was ist das?

 

Es gibt viele Möglichkeiten, wie man Lichtbilder, die in der Regel den eigenen Online-Auftritt verschönern sollen, erwerben kann.

Es ist nicht ratsam, solche Lichtbilder, bspw. der Firma Getty Images oder StockFood GmbH ohne den käuflichen Erwerb einer Lizenz illegal herunter zu laden und zu kopieren.

Es gibt viele professionelle Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, genau diese Urheberrechtsverletzungen im Namen der großen Marktführer wie Getty Images oder StockFood GmbH abzumahnen.

 

Eine solche Abmahnung beinhaltet dann in der Regel die Aufforderung Auskunft zu erteilen, wie lange man das Lichtbild bzw. Lichtbildwerk schon in seinem Online-Auftritt eingebunden hatte.

Sodann ergibt sich aus der Auskunft, die notfalls auch gerichtlich eingeholt werden kann, ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch, der sich im Rahmen der Lizenzanalogie bewegt.

Es wird dabei im ersten Schritt ermittelt, zu welchem Preis Sie das Lichtbild legal für diese bestimmte Laufzeit hätten erwerben können.

Sodann verdoppelt sich dieser Betrag als Strafe für den illegalen Download.

Schließlich haben Sie noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und außergerichtliche Anwaltskosten, die sich immer im Rahmen eines Betrages von mindestens € 751,00 bewegen, zu zahlen.

Unterm Strich ergibt sich in der Regel ein Vergleichsbetrag von weit mehr als € 1.500,00, den Sie für ein Lichtbild zu bezahlen haben.

Das lohnt sich bei weitem nicht.

Fragen Sie daher regelmäßig vorher, ob der Erwerb legal ist und ob das zu erwerbende Foto frei von Rechten Dritter ist.

Sollte es Sie jetzt mit einer Abmahnung erwischt haben, nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail.

Wir wollen Ihnen helfen.

Es lohnt sich!
Rechtsanwalt

Georg Schäfer