Abmahnung German Top 100 Single Charts

Abmahnung German Top 100 Single Charts durch Kornmeier & Partner für Embassy of Music – Was ist das?

Abgemahnt?

Haben Sie auch eine Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag der Embassy of Music GmbH für das Musikwerk „Let Her Go“ der Künstlergruppe „Passenger“ aus dem Chartcontainer „German Top 100 Single Charts“ erhalten?

Keine Sorge! Wir können Ihnen gut helfen.

 

Bleiben Sie nicht untätig, da ansonsten ein einstweiliges gerichtliches Verfügungsverfahren mit ganz gewaltigen Prozesskosten droht.

In Fällen, in denen der Internetuser sogeannte „Chartcontainer“ oder „Sampler“ heruntergeladen und öffentlich zugänglich gemacht haben soll, drohen weitaus höhere Forderungen der Rechteinhaber, da sich auf einem solchen Sampler nicht nur ein Rechteinhaber, sondern eine Vielzahl von Rechteinhabern befindet, die jeweils ihre eigenen Rechte mit Schadensersatz- und eben Anwaltskosten geltend machen können.

Bei völliger Unkenntnis auf dem Gebiet des Urheberrechts drohen Ihnen damit aber Unsummen an Schadensersatzforderungen der einzelnen Kanzleien, wenn Sie gar nicht oder falsch reagieren.

In all diesen Fällen ist folgendes dringend zu raten:

Notieren Sie sich die in der Regel sehr kurz gesetzten Fristen
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf
Zahlen Sie nicht´s und unterschreiben Sie nicht´s
Nehmen Sie möglichst zeitnah Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf

Wir haben auf diesem Gebiet große Erfahrung und großen Erfolg und stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer