Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Rufen Sie uns gerne und jederzeit unverbindlich zu einer kostenlosen Ersteinschätzung an.

Wir helfen Ihnen gerne! Unser Ziel: Sie zahlen möglichst wenig, im Idealfall gar nichts!

Wichtig: Sollten Sie zum Beispiel nachweisen können, dass Sie den fraglichen Download selbst nicht vorgenommen haben und mehrere Personen Zugriff auf Ihr WLAN haben, so steigen Ihre Chancen ganz erheblich, dass Sie nicht als Täter oder Mittäter einer Urheberrechtsverletzung zulasten von Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH u. a. haften. Wenn Sie dann noch weitere Obliegenheiten beachtet haben, dann haften Sie womöglich gar nicht, nicht einmal als Störer oder Mittäter.

Wir wollen Ihnen helfen und zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.

1. Was ist eine Abmahnung für Twentieth Century Fox durch Waldorf Frommer?

Der Vorwurf lautet: „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“. In der Regel verlangen Waldorf Frommer Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten in Form eines Vergleichsbetrags von € 915,00,- (Film) oder € 519,50,- und mehr (Serie).

Bitte beachten Sie, dass jeder Fall ein Einzelfall und vor allem anders ist!

2. Was ist eine Internettauschbörse?

In den allermeisten Fällen werden Abmahnungen von Waldorf Frommer u. a. verschickt, weil man ein illegales Tauschbörsenangebot (Filesharing) zulasten von Twentieth Century Fox bei BitTorrent oder bei PopcornTime vorgenommen haben soll. Viele von Ihnen werden gar nicht wissen, dass Sie hier einen illegalen Upload vorgenommen haben sollen (BitTorrent). Viele werden gar nicht gemerkt haben, dass Sie gar kein Streaming, sondern einen illegalen Upload getätigt haben (PopcornTime)

Wenn man in einer Tauschbörse wie BitTorrent einen Film oder Serie downloadet, stellt man diesen automatisch über seinen Anschluss einer weltweiten Öffentlichkeit zum Tausch zur Verfügung. Bei PopcornTime ist es genau das Gleiche.

Dieses Portal bedient sich nämlich einer illegalen Tauschbörsensoftware und sieht nur scheinbar wie ein Streamingportal aus.

3. Was sollten Sie bei einer Abmahnung für Twentieth Century Fox nicht tun?

  • Bleiben Sie nicht untätig! Es handelt sich nicht um die klassische Internetabzocke. Hier sind Profianwälte am Werk.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Abmahner auf.
  • Laden Sie keine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Sie wissen nicht, wer diese Unterlassungserklärung modifiziert hat und vor allem werden Sie nicht erfahren, ob es sich bei dem Ersteller um einen fachkundigen Juristen für Urheberrecht handelt. Sollten Sie hier eine „falsche Vorlage“ verwenden, sind Sie ein Leben lang an möglicherweise fatale Folgen einer solchen Unterlassungserklärung gebunden.
  • Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts!

4. Was sollten Sie bei einer Abmahnung für Twentieth Century Fox tun?

  • Suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht.
  • Notieren Sie sorgfältig die in der Regel kurz gewählte Frist.

Sie müssen handeln, da nach Ablauf dieser Frist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit erheblichen Prozesskosten droht.

5. Was wir bei einer Abmahnung für Twentieth Century Fox für Sie tun?

Wir sind seit Jahren Experten auf diesem Gebiet und können aus der Erfahrung von mehreren tausend Abmahnungen sehr gut einschätzen, ob und was man in Ihrem Fall tun kann. Diese Einschätzung nehmen wir im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung vor.

Haften Eltern für ihre Kinder bei einer Filesharing-Abmahnung?

Hier muss man zunächst zwischen volljährigen und minderjährigen Kindern unterscheiden. Es trifft die Eltern keine Pflicht, ihre minderjährigen Kinder dauerhaft zu überwachen. Wenn die Eltern ihrer sog. Aufklärungspflicht im Rahmen der Erziehung ihrer minderjährigen Kinder nachgekommen sind und mit den Kindern intensiv besprochen haben, dass diese keine illegalen Seiten besuchen oder gar Downloads in Filesharing-Portalen vornehmen dürften, dann haften die Eltern nicht für ihre minderjährigen Kinder, wenn es zudem in der Vergangenheit bei Stichproben der Eltern keinerlei Veranlassung zu Zweifeln an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots gegeben hatte. Bei volljährigen Kindern oder auch Mitbewohnern gilt grundsätzlich, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist. Hier haftet der Anschlussinhaber nur, wenn er weiß, dass sein volljähriger Mitbewohner gerne die oben beschriebene Belehrung „vergisst“ oder sogar schon eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten hat. Dann muss er Schritte aktiv einleiten, um dieses rechtswidrige Verhalten seines Mitbewohners zu verhindern. Unterlässt er dies, trifft ihn auch eine Haftung.

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung für Twentieth Century Fox zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail zu oder rufen Sie uns an.

Christian Giese

Rechtsanwalt