Abmahnung für den Kinofilm „Türkisch für Anfänger“

Abmahnung für den Kinofilm „Türkisch für Anfänger“ – Was ist das?

 

Es besteht oftmals ein Reiz darin, die neuesten Kinofilme im Internet herunterzuladen bevor oder während sie gerade erst angelaufen sind. Davon raten wir dringend ab! Ein Kinofilm, der gerade erst in den Kino´s läuft, kann nur illegal downgeloadet werden!

Anders verhält es sich allerdings damit, ob tatsächlich der richtige Anschlussinhaber ermittelt wurde, der den Film heruntergeladen haben soll.

Haben Sie z.B. für den Film „Türkisch für Anfänger“ eine Abmahnung erhalten?

Keine Panik! Wir können Ihnen sehr gut helfen.

Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende Vorgehensweise:

  • Notieren Sie unbedingt die Frist zur Erfüllung des Abmahnschreibens der Kanzlei
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung
  • Leisten Sie keinerlei Zahlungen an die Kanzlei
  • Suchen Sie möglichst zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts.

Weitere Informationen für Ihre Hilfe finden Sie im Hauptmenue auf unserer Startseite bei Abmahnung.

Rechtsanwalt

Georg Schäfer