Abmahnung für Bilderklau

Abmahnung für Bilderklau? – Was ist das?

Gut gemeintes Marketing für den Rechteinhaber von Fotos ohne dessen Erlaubnis kann ausgesprochen teuer werden!

Immer wieder werden im Internet Bilder, die dort ausgestellt sind illegal oder ohne Erlaubnis des Rechteinhabers kopiert. Manchmal verbirgt sich auch dahinter, dass man fälschlicher Weise annahmen, dass dies erlaubt sei.

 

Die ausschließlichen Nutzungsrechte liegen aber ausschließlich und allein bei Rechteinhaber. Der Rechteinhaber ist derjenige, der das Bild entworfen hat.

In dem Moment wo der Rechteinhaber den Fotoapparat benutzt und betätigt hat ist er ausschließlicher Rechteinhaber an den von ihm genommenen Foto.

Bei Verwendung eines solchen Lichtbildes auf der eigenen Homepage oder in sonstigen Portalen ohne Erlaubnis des Rechteinhabers droht eine Abmahnung mit einer horrenden Forderung. In der Regel kann man hier von mehreren € 1.000,00 ausgehen, die einem drohen, wenn man das Bild illegal verwendet hat.

Es gibt viele Faktoren auf die es ankommt. Insbesondere interessiert für die Berechnung der Schadensersatzforderung des Rechteinhabers in sogenannter Lizenzanalogie die Laufzeit. Wie lange war das Bild auf Ihrer Homepage eingestellt? Geht es um ein Bild oder geht es um mehrere Bilder? Sind die Bilder oder das Bild besonders prominent in Ihrer Homepage eingearbeitet gewesen?

All diese Faktoren spielen natürlich eine Rolle zur Berechnung des Rechteinhabers der nur fiktiv berechnet werden kann.

Hierzu dient die Lizenzanalogie als Maßstab. Nehmen Sie am Besten keinen Kontakt mit der Rechtsanwaltskanzlei auf, die den Rechteinhaber vertreten hat, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben und unterschreiben Sie und zahlen Sie auch nichts bis Sie sich beraten lassen haben.

Wir wollen Ihnen helfen.

Es lohnt sich.

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Rechtsanwalt