Abmahnung Filesharing – Was ist das?

Haben Sie eine Abmahnung wegen Filesharings erhalten? Das Filesharing bezeichnet den Down-/Upload in sogenannten Internettauschbörsen. Kanzleien wie Waldorf Frommer oder Rasch Rechtsanwälte verschicken zahlreiche Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Musik-/Filmwerken in sogenannten Internettauschbörsen.

 

Haben Sie in einer solchen Internettauschbörse einen Download vorgenommen, so haben Sie automatisch auch einen Upload vorgenommen.
Oftmals ist den Internetusern nicht bewusst, dass sie einen solchen Upload vorgenommen haben.

Dieser Upload ist Gegenstand der Abmahnungen von Kanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte oder Schulenberg&Schenk, u.a.
Eine solche Abmahnung wird wegen des vermeintlich unrechtmäßigen Verstoßes gegen das Urheberrecht von Rechteinhabern wie Sony Music Entertainment Germany GmbH, Universal Music GmbH und Universal Pictures u.a. Produktionen verschickt, weil Sie deren Musik- bzw. Filmwerke zum Tausch angeboten haben sollen (Filesharing).

In solchen Abmahnungen wird in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, pauschalisierter Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt.

Verfallen Sie nicht in Panik. Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht eingeholt haben.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf. Laden Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter.

Allerdings müssen Sie tätig werden, da ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit weiteren ganz erheblichen Prozesskosten droht.

Lassen Sie sich helfen. Rechtsanwalt hat schon mehr als 1.500 Internetusern erfolgreich geholfen.

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Rechtsanwalt

Georg Schäfer