Abmahnung Der Hobbit

Abmahnung Der Hobbit durch Waldorf Frommer von Warner Bros – Was ist das ?

 

Haben Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk „Der Hobbit: Smaugs Einöde“ im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten?

Was kann man tun und muss man etwas tun?

 

Ich kann die Antwort vorwegnehmen, man muss auf jeden Fall etwas unternehmen, sonst wird es noch teuer.

Was ist eine solche Abmahnung?

Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie durch einen illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Internettauschbörse, vorzugsweise bittorent, das Urheberrecht der Warner Bros. Entertainment GmbH verletzt haben sollen, weil Sie über deren Rechte insofern verfügt haben sollen, dass Sie das Werk gleichzeitig auf Ihrem Rechner zum Tausch angeboten haben.

Oftmals merken Internetuser nicht, dass sie sich in einer Tauschbörse aufgehalten haben und dort durch den Down-/Upload des Filmwerkes dieses automatisch auf ihrem eigenen Rechner öffentlich zugänglich gemacht haben, also zum Tausch angeboten haben, ohne das es hierfür einer eigenen Handlung bedarf.

In der Regel verlangt man nun von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Rechtsanwaltskosten in schwindeligen Höhen.

Verfallen Sie nicht in Panik.

Lassen Sie sich helfen. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben. Es gibt Wege und Möglichkeiten wie man Ihnen helfen kann, wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie als Anschlussinhaber einen solchen vermeintlich illegalen Down-/Upload in einer sogenannten Internettauschbörse wie bittorent nicht vorgenommen haben.

Bleiben Sie nicht untätig, da ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht droht. Ein solches ist dann mit weiteren Prozesskosten von ca. € 2.000,00 verbunden.

Lassen Sie sich also von uns helfen, wir können das.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail
Rechtsanwalt