Abmahnung der Clarins GmbH durch Lubberger Lehment erhalten? Keine Sorge, wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen!

Die Clarins GmbH verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an Marken – die sie sich in Europa markenrechtlich hat schützen lassen, wie z. B. „Clarins“, „Azzaro“, „Thierry Mugler“, „My Blend“ und „ClarinsMen“ – durch die Anwaltskanzlei Lubberger Lehment zahlreiche Abmahnungen. Alle Parfümmarken von „Clarins“ werden unter der Clarins Fragrance Group zusammengefasst. Des Weiteren hat „Clarins“ weitere Lizenz- und Partnerschaftsvereinbarungen mit „Porsche Design“, „Swarovski“ und „David Yurman“. Auch diese werden unter Umständen ebenfalls abgemahnt.

Die Abmahnung der Clarins GmbH durch Lubberger Lehment in Kürze

  • Abmahnende Kanzlei: Sozität Lubberger Lehment, Berlin
  • Rechteinhaber: Clarins S.A., Neuilly sur Seine, Frankreich
  • Abmahnerin: Clarins GmbH
  • Eigenmarken: „Clarins”, „Azzaro”, „Thierry Mugler”, „My Blend” und „ClarinsMen”
  • Lizenz- und Partnermarken: „Porsche Design“, „Swarovski“ und „David Yurman“
  • Forderung an Sie: Unterlassung, Anwaltskosten, Auskunft und Schadensersatz

Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung der Clarins GmbH durch Lubberger Lehment vorgehen und profitieren Sie von unserer Erfahrung

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung der Clarins GmbH (im Rahmen unserer unverbindlichen, kostenlosen Ersteinschätzung), werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge. Wir wollen, dass Sie nicht tausende oder hunderte Euro zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 Euro oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

Welche Kosten kommen nun auf Sie zu?

Allein die gegnerischen Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwerts von mindestens € 100.000 durch die Kanzlei Lubberger Lehment € 1.953,90 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen, die je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro ausmachen können.

In aller Regel übernimmt jedoch Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten leider nicht.

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Abmahnung durch die Profi-Kanzlei Lubberger Lehment Rechtsanwälte die Einschaltung eines fachkundigen Anwalts auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Was passiert, wenn ich nicht auf die Abmahnung der Clarins GmbH durch Lubberger Lehment reagiere?

Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren.

Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat der Anspruchsgegner die Möglichkeit, gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels eines mitgelieferten Formulars Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen.

Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht, gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens abgegeben. Nun sind die Lubberger Lehment Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen.

Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen, und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät, einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Generell ist davon auszugehen, dass die Lubberger Lehment Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den Lubberger Lehment Rechtsanwälten wehren kann.

Suchen Sie zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Markenrecht und lassen Sie sich in all den offenen Fragen beraten. Sie können dadurch viel Geld sparen!

Schicken Sie uns einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Christian Giese

Rechtsanwalt