Abmahnung Denecke Priess und Partner erhalten?

Die Kanzlei Denecke, Priess & Partner verschickt u.a. unzählige Abmahnungen wegen illegaler Bildverwendung im Auftrag der WENN Ltd. (Abmahnung WENN Ltd.). Der Vorwurf einer solchen Abmahnung Denecke Priess und Partner: Sie sollen illegal geschütztes Bildmaterial eines Bildrechteinhabers oder Bildrechteverwerters, wie WENN Ltd. verwendet (Vervielfältigung § 16 UrhG) und in ihrem Onlineauftritt, wie Homepage, eBay-Account u.a. illegal eingebunden haben (öffentliche Zugänglichmachung § 19 aUrhG), ohne diese Bilder rechtmäßig erworben (also unlizenziert) zu haben.

Keine Sorge, wir helfen Ihnen!

1 Profitieren Sie von unserer Erfahrung: Wir haben jahrelange Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

2 Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO: Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen! Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.

3 Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen: Nach erfolgreicher, kostenloser Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung an: oder rufen Sie uns unter 089 – 45 45 15 25 an. Dann können wir diese in aller Ruhe im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung mit Ihnen besprechen.

Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte – wer ist das und was verlangen sie?

Die Kanzlei Denecke Priess & Partner ist quasi eine der „marktführenden“ Kanzleien in Deutschland. Denecke Priess & Partner Rechtsanwälte verschicken u.a. unzählige Abmahnungen wegen unlizenzierter Bildverwendung.

Darin verlangen sie in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Auskunft insbesondere über den Umfang der unlizenzierten Verwendung sowie Herkunft des vermeintlich widerrechtlich verwendeten Bildmaterial zu erteilen.

Aus der Auskunft erfolgt dann die Aufforderung zur Zahlung von Schadensersatz in Lizenzanalogie sowie Erstattung bzw. Freistellung von Anwaltskosten.

Aber Achtung! Dabei handelt es sich nicht um die berühmte Internetabzocke oder Betrug! Sie haben es mit einer renommierten Anwaltskanzlei zu tun. Holen Sie sich dringend unseren kostenlosen Rat. Es gibt immer Möglichkeiten, wie man Ihnen helfen kann.

Die WENN Ltd.:

  • ist eine der größten Foto- und Nachrichtenagenturen weltweit, aktuelle Unterhaltungsnachrichten, Neuigkeiten und Fotos von „Stars und Sternchen „ (für BILD, Gala, Yahoo, RTL, usw.)
  • wurde 1989 in London gegründet
  • ist ein global tätiges Unternehmen

Lohnt sich überhaupt ein eigener Anwalt?

Aus dem eben Gesagtem lohnt sich der eigene Anwalt auf jeden Fall. Aber auch ganz generell sind wir in den vergangenen Jahren in fast allen Fällen in der Lage gewesen, den Zahlbetrag bei einer Abmahnung Denecke Priess und Partner deutlich zu reduzieren oder sogar ganz zu beseitigen, so dass sich unsere Einschaltung auch wirtschaftlich gerechnet hat.

Schicken Sie uns also nun einfach unverbindlich und vor allem kostenlos Ihre Abmahnung zur Vorbereitung einer kostenlosen Ersteinschätzung per E-Mail oder rufen Sie uns an.

Christian Giese

Rechtsanwalt