Abmahnung Daniel Sebastian

Abmahnung Daniel Sebastian ohne Bezifferung der Kosten – Was ist das?

 

Immer mehr Kanzleien haben mittlerweile mitbekommen, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, wonach die Anwaltskosten zur Verfolgung von Abmahnungen wegen Filesharings deutlich reduziert wurden.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Daniel Sebastian hat in vielen zurückliegenden Fällen, oftmals Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung im Namen von Musikproduzenten oder Filmkonzernen für deren Musikwerke oder Filmwerke wegen Filesharing in sog. Internettauschbörsen mit ganz erheblichen Zahlungen verbunden.
Hier ging es oftmals um Beträge von mehreren Hundert bis mehreren Tausend Euro.

In den neueren Abmahnwerken der Kanzlei Daniel Sebastian kann man nunmehr feststellen, dass sie in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für ihre Mandantschaft einfordern und den sog. Schaden, also Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung dieser Urheberrechtsverletzung und pauschalisierten Schadensersatz für die Klientel nicht mehr beziffern.

Lassen Sie sich dennoch helfen! Es kann nach wie vor sehr teuer werden.

Was ist zu tun?

Notieren Sie die oftmals sehr kurz gewählte Frist
Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts
Laden Sie keine pseudo-modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter
Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf

Stattdessen:

Suchen Sie unbedingt zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht
Handeln Sie, sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie die Kanzlei in ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht treibt; dieses ist mit ganz erheblichen Prozesskosten verbunden

Versuchen Sie nichts auf eigene Faust!

In den Fällen, in denen unsere Mandanten Abmahnungen wegen Filesharing erhalten, ist es wichtig, sich sofort von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen zu lassen.
Vergessen Sie nicht, Sie haben es auf der Gegenseite mit den weltgrößten Musik- und Filmkonzernen und dementsprechenden Anwaltskanzleien zu tun.

Es handelt sich nicht um eine Internetabzocke, sondern man muss sich zu verteidigen wissen.

Sie kennen weder Rechtsprechung, noch Argumentation mit der Sie erfolgreich solch eine Abmahnung ganz abwenden oder zumindest den Schaden begrenzen können.

Wir schon.

Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer