Abmahnung Botanicula

Abmahnung Botanicula durch Daniel Sebastian für Daedalic Entertainment  GmbH – Was ist das?

Abzocke oder gerechtfertigt?

Die Situation im Filesharing hat sich bisher nicht geändert.

Die großen Kanzleien mahnen im großen Umfang den vermeintlich illegalen Down-/Upload von Musikwerken, Filmtiteln oder Computerspielen in sog. Internettauschbörsen ab.

 

Hierbei fordern Sie regelmäßig von dem vermeintlichen Urheberrechtsverletzer, die Abgabe einer strafbewehrten Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung dieser Urheberrechtsverletzungen.
Dabei bewegen sich die Abmahnkosten regelmäßig im Bereich zwischen mehreren Hundert und mehreren Tausend Euro!

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt bspw. in ihren Abmahnungen einen Betrag von
€ 1.028,00 und mehr.

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verlangt sogar € 1.200,00 und die Kanzlei Schulenberg&Schenk verlangen € 1.298,00.

Den Gipfel der Abmahnkosten erreicht aber die Kanzlei Daniel Sebastian. Dieser verlangt regelmäßig mehr als € 2.000,00, manchmal sogar € 4.000,00.

Daran kann man auch sehen, dass es keine einheitliche Bemessung des Schadensersatzes der vermeintlich geschädigten Musikindustrie oder Filmindustrie gibt.

Im Bereich der € 1.000,00 – Forderungen und mehr bewegt sich eine solche Abmahnung sicherlich im Bereich der Abzocke.

Die Bundesregierung hat nunmehr darauf reagiert.

Mit Beschluss vom 28.06.2013 hat die Regierung beschlossen, die sog. Abmahnkosten zu deckeln.

Dieses Gesetz ist noch nicht rechtskräftig, da es erst noch der Zustimmng des Bundesrates bedarf.

Ein erstes Gericht, nämlich das Amtsgericht Hamburg, hat mit Beschluss vom 24.07.2013,
(Az.: 31a C 109/13), nunmehr die Grundsätze, die die Regierung dem Beschluss des neuen Gesetzes zugrunde gelegt hat, seinem Urteil zugrunde gelegt und hat den Streitwert für derlei Massenabmahnungen, wie sie die Kanzleien vornehmen, auf € 1.000,00 gedeckelt.

Daraus ergeben sich dann Anwaltskosten von ca. € 155,00. Nun wird in der Abmahnszene vermutet, dass endlich die Abmahnkosten auf € 155,00 gedeckelt sind.

Mit nichten.

Das Amtsgericht Hamburg hat´s vorgemacht. Im Wesentlichen wird, wenn das Gesetz der Bundesregierung auch tatsächlich im Bundesrat verabschiedet wird, der Preis einer solchen Abmahnung nicht auf € 155,00 gedeckelt werden. Die Deckelung bezieht sich allein auf die Rechtsanwaltskosten zur Verfolgung dieser urheberrechtlichen Angelegenheit.

Sollten also die Anwaltskosten von bisher ca. € 500,00 auf € 155,00 gedeckelt werden, ist davon auszugehen, dass die Kanzleien ihren pauschalisierten Schadensersatz, den nur der Geschädigte selbst bestimmen kann und nicht eine Regierung oder ein Gesetz, seine Schadensersatzforderung dementsprechend erhöhen.
Unterm Strich wird daher die sog. Deckelung der Abmahnkosten per Gesetz eine Mogelpackung darstellen.

Dennoch ist es wichtig, dass Sie sich gegen solche Abmahnungen nach wie vor verteidigen und nicht untätig bleiben.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf.
Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts bevor Sie sich fachkundigen Rat eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts eingeholt haben.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns auch gerne an.

Wir bearbeiten diese Fälle jeden Tag und können Ihnen gut helfen.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer