Abmahnung Batman: The Dark Knight Rises

Abmahnung Batman: The Dark Knight Rises durch Waldorf Frommer für Warner Bros – Was ist das?

Haben Sie eine unliebsame Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für das Filmwerk „Batman: The Dark Knight Rises“ im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH erhalten?

Dann sollten Sie, wenn der erste Schock verflogen ist, einen kühlen Kopf bewahren.

 

Es lässt sich durchaus im konkreten Einzelfall der Schaden ganz oder mindestens teilweise beseitigen oder deutlich reduzieren.

Für eine erfolgreiche Vertretung ist es wichtig, dass Sie die nachfolgenden Regeln beachten:

1. Nehmen Sie keinen Kontakt mir der Kanzlei auf
2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nichts, bevor Sie mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht gesprochen haben
3. Notieren Sie die in der Regel sehr kurz gewählte First sorgfältig und greifen Sie zum Telefon oder schicken Sie uns eine E-Mail

Sie sollten sich von einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht helfen und zumindest beraten lassen, weil es im vorliegenden Fall um ein recht spezielles Rechtsgebiet geht, wo in der Regel Spezialkenntnisse und vor allem die aktuelle Rechtsprechung bekannt sein muss.

Bleiben Sie untätig, so droht Ihnen ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht, von dem Sie nicht einmal Kenntnis erlangen.

Ein solches einstweiliges Verfügungsverfahren wäre dann mit weiteren Prozesskosten von € 2.000,00 verbunden.

Aber auch der bedingungslose Gehorsam, sprich Sie bezahlen und unterschreiben die vorliegende Unterlassungserklärung ist nicht besonders hilfreich.

In diesem Falle hätten Sie den Anspruch anerkannt und würden bei der nächsten Abmahnung von vorn herein mit c.a. € 5.000,00 abgemahnt werden.

Lassen Sie sich also helfen.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail
Rechtsanwalt

 

Georg Schäfer