Abmahnung AllstarMusicProductions

Abmahnung AllstarMusicProductions durch Kornmeier&Partner für „The Dome“- Was ist das?

Aktuell versendet die Kanzlei Kornmeier & Partner wieder verstärkt Abmahnungen wegen des vermeintlich illegalen Downloads von Musik und hier speziell im Auftrag der AllstarMusicProductionsGmbH für das Musikwerk „Right In The Night 2013“ von Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner darin auch, den Ersatz von Schaden und Rechtsanwaltskosten mit einem vermeintlichen Vergleichsbetrag von € 450,00.

Das Herunterladen von sog. Musik-Samplern birgt besonders unangenehme Gefahren. Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen wegen unterschiedlicher auf den Sampler enthaltene Werke von jeweils verschiedenen Rechteinhabern.

Anders als beim Album eines Künstlers sind bei einem Sampler wie beispielsweise „The Dome Vol. 66“ verschiedene Rechteinhaber, die jeweils ihr eigenes einzelnes Werk abmahnen, beteiligt, was zu erheblichen, wirtschaftlichen Folgen führen kann. Die Gefahr, dass nun jemand nicht nur die eine, sondern weitere Abmahnungen erhält, ist in diesen Fällen besonders groß. Es gilt nun sofortiges Handeln, aber nicht in Panik zu verfallen.

Zunächst ist es wichtig, die in der Regel sehr kurz bestimmte Frist sorgfältig zu notieren und die Ihnen zugesandte Unterlassungserklärung auf keinen Fall in ihrer ursprünglichen Form zu unterzeichnen.

Bleiben Sie nicht untätig! Oftmals besteht die Hoffnung, dass die regelrechte Abmahnflut, die auf einen zukommt, irgendwann aufhört, wenn man nichts unternimmt. Es ist zwar richtig, dass es durchaus mehrere Ansatzpunkte gibt, wie man sich erfolgreich gegen eine solche Abmahnung verteidigen kann, jedoch führt die Untätigkeit des einzelnen oft dazu, dass die Abmahnanwälte eine einstweilige Verfügung mit ganz erheblichen weiteren Kosten erwirken.

Es ist also dringend ratsam, sich fachkundigen Rat bei einem Spezialisten für Urheberrecht einzuholen.

Bis dahin empfehlen wir Ihnen weiterhin, nichts zu zahlen und nichts zu unterschreiben.

Wir können Ihnen helfen.

Wir können den Schaden je nach Einzelfall ganz oder zumindest deutlich reduzieren.

Es liegt an Ihnen, sich beraten zu lassen.

Schicken Sie uns also eine E-Mail oder rufen Sie uns an.
Rechtsanwalt

Georg Schäfer