Abmahnung Abercrombie & Fitch

Abmahnung
Microsoft

Die Microsoft Corporation verschickt durch die Anwaltskanzlei FPS Rechtsanwälte zahlreiche Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung. Hierbei geht es in der Regel um die Marken „Microsoft Office“ und „Microsoft“und die viergeteilte Flagge, die sich Microsoft in den verschiedensten Klassen Europas markenrechtlich schützen lassen hat.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Nutzen Sie vielmehr die Chance einer kostenlosen Erstberatung. Rufen Sie uns gerne an. Wir helfen Ihnen bundesweit!

-Abmahnung Microsoft Corporation

 

Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Wir helfen Ihnen gerne!

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Profitieren Sie von unserer Erfahrung

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München. Wir haben jeden Tag mit diesen zu tun und kennen diese und die Rechtsprechung Münchener Gerichte bestens.

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Zahlen Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende oder Hunderte EURO zahlen müssen!
Im Idealfall zahlen Sie möglichst 0 EURO oder allenfalls einen deutlich reduzierten Betrag.


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Lassen Sie uns gegen Ihre Abmahnung vorgehen

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge.

Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei Ebay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter.

Häufige Fragen

Die FPS Rechtsanwälte verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil der Microsoft Corporation. Hierbei berechnen sich die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von mindestens € 150.000. In der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollen Sie es unter Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens € 5.100 unterlassen, Artikel, die mit dem Zeichen „Microsoft“ und/ oder die viergeteilte Flagge und/ oder „Microsoft Office“ und/ oder sämtliche Windows Produktzeichen der Marken gekennzeichnet sind, gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, zu bewerben oder zu den genannten Zwecken zu besitzen sofern diese Produkte nicht von der Firma Microsoft Corporation oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht sind.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist.

Hier geht es im Wesentlichen um das Lauterkeitsrecht. Mit einfachen Worten soll unlauteres Verhalten eines Mitbewerbers abgestraft werden.

Dabei muss man unterscheiden: Wenn einzelne Händler illegal Microsoft Produkte veräußern, handelt es sich nicht um Wettbewerber im klassischen Sinne zu Microsoft, sodass hier das Wettbewerbsrecht nicht zum Tragen kommt.

Das Wettbewerbsrecht kommt jedoch im Verhältnis zu den Großen Softwareherstellern zum Tragen.

Hier geht es zum Beispiel darum, dass die FPS Rechtsanwälte Abmahnungen im Auftrag von Microsoft wegen des illegalen Vertriebs von Product Key Cards verschickt haben. Dabei enthalten solche Product Key Cards Freischaltungscodes für Microsoft-Computerprogramme, die frei heruntergeladen werden können.

Wenn nun jemand ein solches Microsoft Programm nutzen will, muss dieses entweder als vollständiges Paket mit einer CD-ROM gekauft werden oder aber man lädt sich eine frei verfügbare Version aus dem Internet herunter, erwirbt Online einen Produktschlüssel in Form einer Product Key Card und kann so das Microsoft Programm wesentlich günstiger, aber illegal freischalten. Hier verstößt man gegen die Urheberrechte der Microsoft Corporation, weil die „Product Key Card Version“ illegal ist (so OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2014, Az.11W 34/12, Begründung Verletzung von §69 c UrhG).

Weiterhin war und ist ein beliebtes Thema für Microsoft Abmahnungen der Verkauf von OEM-Versionen. OEM-Versionen sind Versionen eines Betriebssystems (z.B. Windows 10). Beim Kauf eines neuen Computers sind in der Regel Betriebssysteme wie zum Beispiel Windows 10 vorinstalliert.

Um sicherheitshalber einen neuen Computer im Falle einer Beschädigung wieder herstellen zu können, wird oftmals eine OEM-Version des Systems als DVD, welche eine Vollversion des Betriebssystems enthält, beim Kauf dieses neuen Computers mitgeliefert.

Wer nun auf die Idee kommt, diese OEM-Versionen im Internet zu handeln, verstößt vor allem gegen das Urheberrecht von Microsoft, wenn er diese als „Original“ bezeichnet. OEM-Versionen sind auch unter dem Blickwinkel des Kunden keine Originalversionen eines Windows Betriebssystems von Microsoft. Dem entsprechend ist auch in diesen Fällen mit sündhaft teuren Abmahnungen der Microsoft Corporation zu rechnen.

In zahlreichen Microsoft Abmahnungen geht es um die Computerprogramme Windows und Office. Sobald Windows oder Office illegal zum downloaden angeboten werden oder sonst wie rechte dieser Art verletzt werden, verschicken die FPS Anwälte ohne Vorwarnung Abmahnungen im Auftrag der Microsoft Corporation.

Sollten Sie in einem der oben beschriebenen Fälle eine Abmahnung der FPS Anwälte im Auftrag der Microsoft erhalten haben, müssen Sie bitte sofort reagieren.

Gerade im Falle der Unterlassungsansprüche besteht große Eile!

Sollten Sie eine Unterlassungserklärung nicht oder nicht fristgerecht abgeben, kann unter bestimmten Umständen Microsoft rechtlich davon ausgehen, dass Sie weiterhin die Urheberrechte von Microsoft verletzten und ohne Ankündigung oder mündlicher Verhandlung eine einstweilige Verfügung beim, Gericht mit Prozesskosten von mehreren tausend Euro erwirken!

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die FPS Rechtsanwälte Sie irgendwann mit Ihrer Microsoft Abmahung in Ruhe lassen.
Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Microsoft Abmahnung ein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von Microsoft angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Allein die Anwaltskosten betragen bereits bei einer Berechnung auf der Grundlage eines nicht selten angesetzten Streitwertes von € 150.000 durch FPS Anwälte € 2.285,40 netto. Hinzu kommen noch erhebliche Schadensersatzforderungen je nach Ausmaß der Markenrechtsverletzung mehrere tausend Euro.

Lassen Sie sich besser von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen. Wir sind nahe zu immer in der Lage diese enorme finanzielle Belastung für Sie deutlich zu senken.

a) Wenn Sie bereits eine Microsoft Abmahnung dafür erhalten haben, dass Sie beispielsweise gefälschte Artikel oder Zubehörteile über Ebay zum Verkauf angeboten haben sollen, aber wissen, dass Sie weitere Artikel auch bei Amazon zum Verkauf angeboten haben, dann ist damit zu rechnen, dass Ihnen weitere Abmahnungen ins Haus flattern.
In diesem Falle sollten Sie schleunigst über einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben lassen und Ihre Verkaufsangebote überall dort löschen, wo Sie sie eingestellt haben.
b)Wenn Sie noch keine Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie gegen Markenrecht verstoßen haben. Hier zählt jeder Tag. Wir würden Ihnen in diesem Fall helfen eine sündhaft teure Abmahnung zu vermeiden und Ihnen dadurch bereits mehrere tausend Euro sparen!
Bereits für die eben zitierten Fälle lohnt sich bei einer markenrechtlichen Microsoft Abmahnung durch die Profi-Kanzlei FPS Rechtsanwälte die Einschaltung eines fachkundigen Anwaltes auf jeden Fall. In den oben beschriebenen Fällen können wir Ihnen häufig bis zu mehreren tausend Euro sparen!

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

In den Fällen, die wir unter 6. beschrieben haben, formulieren wir für Sie eine vorbeugende Unterlassungserklärung mit der wir ganz erheblichen Schaden von Ihnen abwenden. Auch an dieser Stelle sollten Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht helfen lassen.

Generell ist davon auszugehen, dass die FPS Rechtsanwälte immer vor Gericht gehen, wenn sie der Auffassung sind, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage von den FPS Rechtsanwälten wehren kann.
Nachdem außergerichtlich keine Einigung erzielt wurde oder man nicht reagiert hat, kommt es zunächst zum gerichtlichen Mahnverfahren. Beim zuständigen Mahngericht wird ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt. Das Mahngericht erlässt einen Mahnbescheid antragsgemäß, wenn keine formellen Fehler vorliegen. Das Mahngericht prüft nämlich nicht, ob der Anspruch tatsächlich besteht. Daher hat ja der Anspruchsgegner die Möglichkeit gegen einen solchen Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen mittels einem mitgelieferten Formular Widerspruch gegen den erlassenen Mahnbescheid einzulegen. Davon sollten Sie tunlichst Gebrauch machen, insbesondere, wenn Sie bisher überhaupt noch nicht tätig geworden sind. Suchen Sie spätestens jetzt den Rat eines fachkundigen Anwaltes für Urheberrecht, um zu prüfen, ob und wie es Sinn macht gegen den vorliegenden Mahnbescheid vorzugehen. Legen Sie nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird das Verfahren an das zuständige Gericht zur Durchführung des streitigen Verfahren abgegeben. Nun sind die FPS Rechtsanwälte an der Reihe, seinen vermeintlichen Anspruch aus dem Mahnbescheid zu begründen und mit den notwendigen Beweismitteln zu belegen. Danach werden Sie aufgefordert, innerhalb von meistens 2 Wochen anzuzeigen, ob Sie sich gegen diese Klage verteidigen wollen und nach Ablauf einer weiteren Frist von 2 Wochen Ihre Verteidigungsanzeige zu begründen. Auch zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens ist es noch nicht zu spät einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen.

Schicken Sie uns gerne unverbindlich Ihre Abmahnung

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